AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Großgarten Consulting, Inh. Daniel Großgarten, Klosterstraße 1 (am Schlösschen) 53507 Dernau-Marienthal (nachfolgend: Großgarten Consulting)

**1 Anwendungsbereich**
(1) Alle Leistungen und Angebote von Großgarten Consulting erfolgen ausschließlich aufgrund der individuellen Angebote und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Die AGB sind Bestandteil aller Verträge, die Großgarten Consulting mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn Großgarten Consulting ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn Großgarten Consulting auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, in dem Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthalten sind oder auf solche verwiesen wird, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Dienstleistungen und Angebote von Großgarten Consulting richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an Kaufleute (HGB) sowie an Freiberufler.

**2 Leistungen**
(1) Großgarten Consulting erbringt für Unternehmer individuelle Coaching- und Agenturdienstleistungen im Bereich des Online-Marketings. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet Großgarten Consulting dem Kunden nicht die Erbringung eines Werks / konkreten Erfolgs.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern von Großgarten Consulting zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch Großgarten Consulting, bleibt der Vergütungsanspruch von Großgarten Consulting unberührt.

(3) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbeanzeigen sowie Web- und Landeseiten (auch Impressum und Datenschutzerklärung) ausschließlich selbst verantwortlich. Dem Kunden eventuell überlassene Rechtstexte sind lediglich als Muster/Platzhalter zu verstehen und vom Kunden gegebenenfalls eigenverantwortlich zu überprüfen.

(4) Großgarten Consulting weist darauf hin, dass Werbeplattformen wie Facebook oder Instagram jederzeit dazu berechtigt sind, Werbekampagnen ohne Nennung von Gründen zu stoppen / einzustellen. Für ein solches Vorgehen ist Großgarten Consulting nicht verantwortlich. Gleiches gilt für die eventuelle Sperrung eines vom Kunden bereitgestellten Werbekontos.

(5) In Bezug auf die von Großgarten Consulting zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht Großgarten Consulting in Bezug auf die Art und Weise der Erbringung der Dienstleistungen ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(6) Großgarten Consulting ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.

(7) Die vereinbarte Vergütung von Großgarten Consulting in Bezug auf dessen Beratungsdienstleistungen enthält vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Plattformbetreiber zu entrichten.

(8) Großgarten Consulting garantiert keine konkrete Anzahl an Mitarbeiteranfragen / Bewerbungen / Kundenanfragen und keine diesbezüglich bestimmte Qualität im Rahmen der durch die für den Kunden lancierten Werbekampagnen. Eine Vorqualifizierung eingehender Bewerbungen wird vorbehaltlich anderslautender Individualabsprache nicht geschuldet.

(9) Sofern Großgarten Consulting im Rahmen der Arbeiten für den Kunden Domains und Funnel zur Verfügung stellt, werden diese vorbehaltlich abweichender Absprache ausschließlich für die Dauer der Vertragslaufzeit überlassen.

(10) Etwaige erforderliche Lizenzen/Gebühren/Kosten für die Inanspruchnahme von Drittanbieterdiensten-/Services sind stets vom Kunden zu tragen und vorbehaltlich ausdrücklich anders lautender Vereinbarung nicht von der mit Großgarten Consulting vereinbarten Vergütung umschlossen.

(11) Die bei Großgarten Consulting gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(12) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb der Angebote von Großgarten Consulting erfolgt ausschließlich zu den von Großgarten Consulting im Vorhinein bestimmten und dem Kunden mitgeteilten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von Großgarten Consulting.

(13) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Unternehmensberatungsdienstleistungen von Großgarten Consulting stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera- und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat- und Videoclients (z.B. Zoom).

**3 Zustandekommen von Verträgen**
Der Vertragsschluss zwischen Großgarten Consulting und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.

**4 Zahlungen, Preise, Bedingungen**
(1) Die Preise, die von Großgarten Consulting in den jeweiligen Angeboten angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von Großgarten Consulting erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von Großgarten Consulting ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von Großgarten Consulting ist anders lautend. Eine Großgarten Consulting erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern mit Großgarten Consulting als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde Großgarten Consulting ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dieses ist bei Großgarten Consulting anzufragen.

(4) Großgarten Consulting stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an Großgarten Consulting zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen. Großgarten Consulting ist berechtigt vom Kunden die gesetzlichen Verzugszinsen und durch Rücklastschriften veranlasste Bankgebühren zu erheben.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

**5 Kündigung, Laufzeit**
(1) Die von den Parteien vereinbarte Vertragslaufzeit gilt als fest vereinbart. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen (insbesondere gemäß §§ 621, 627 BGB).

(2) Die Kündigungsfrist beträgt vorbehaltlich individuell abweichender Absprache drei Monate zum Laufzeitende. Maßgeblich ist der Tag des Zugangs. Sollte die Kündigung nicht fristwahrend der jeweils anderen Partei zugehen, verlängert sich der Vertrag jeweils zu gleichen Bedingungen und gleicher Laufzeit. Eine einmalig erhobene Setup-/Einrichtungsgebühr wird von Großgarten Consulting im Verlängerungsfall jedoch nicht erneut erhoben.

(3) Eine Kündigung vor Vertragsbeginn ist ausgeschlossen.

(4) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Das Übermittlungsrisiko trägt die jeweils kündigende Partei.

(5) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.

**6 Verzug / außerordentliche Kündigung**
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch Großgarten Consulting beginnen nicht, bevor der jeweils fällige Rechnungsbetrag bei Großgarten Consulting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei Großgarten Consulting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält Großgarten Consulting sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber Großgarten Consulting in Verzug, ist Großgarten Consulting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Großgarten Consulting ist dann berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. Ersparte Aufwendungen werden nur angerechnet, sofern diese tatsächlich entstanden sind.

**7 Erfüllung**
(1) Großgarten Consulting wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Großgarten Consulting ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist Großgarten Consulting gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsursachen aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von Großgarten Consulting unberührt.
Großgarten Consulting
Kontakt
Großgarten Consulting
Klosterstraße 1 (am Schlösschen), 53507 Dernau-Marienthal

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